Schulbegleitung
Was ist Schulbegleitung?
Schulbegleitung ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Behinderung durch individuell abgestimmte Unterstützungsleistungen den Besuch einer Regelschule bzw. eines sonderpädagogischen Förderzentrums.
Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?
Anspruch auf Schulbegleitung haben alle Kinder und Jugendlichen mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, welche die Bildungsteilhabe nachweislich verhindert bzw. erheblich erschwert.
Ein entsprechender Antrag auf Schulbegleitung muss beim zuständigen Kostenträger (i.d.R. Bezirk oder Jugendamt) gestellt werden.
Wer sind unsere Schulbegleitungen?
In der Schulbegleitung werden je nach bewilligter Qualifikation Fach- oder Ergänzungskräfte eingesetzt.
Unsere Mitarbeitenden werden durch unseren sozialpädagogischen Fachdienst regelmäßig geschult und während des Hilfeprozesses kontinuierlich begleitet.
Wo sind wir aktiv?
Wir bieten Schulbegleitungen in Stadt und Landkreis Ansbach an.
Sie haben Fragen oder sind auf der Suche nach einer Schulbegleitung?
Wenden Sie sich gerne an unseren pädagogischen Fachdienst:
Annika Emmerling
Sozialpädagogin (B.A.)
Tel.: 0981 2141 9207