Integrationshilfe
Was ist Integrationshilfe?
Integrationshilfe ermöglicht Kindern mit Behinderung durch individuell abgestimmte Unterstützungsleistungen den Besuch von Krippe, Kindergarten, SVE oder HPT.
Wer hat Anspruch auf Integrationshilfe?
Anspruch auf Integrationshilfe haben alle Kinder mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, welche den Einrichtungsbesuch nachweislich verhindert bzw. erheblich erschwert.
Ein entsprechender Antrag auf Integrationshilfe muss beim zuständigen Kostenträger (i.d.R. Bezirk) gestellt werden.
Wer sind unsere Integrationshilfen?
In der Integrationshilfe werden je nach bewilligter Qualifikation Fach- oder Ergänzungskräfte eingesetzt.
Unsere Mitarbeitenden werden durch unseren sozialpädagogischen Fachdienst regelmäßig geschult und während des Hilfeprozesses kontinuierlich begleitet.
Wo sind wir aktiv?
Wir bieten Integrationshilfe in Stadt und Landkreis Ansbach an.
Sie haben Fragen oder sind auf der Suche nach einer Integrationshilfe?
Wenden Sie sich gerne an unseren pädagogischen Fachdienst:
Annika Emmerling
Sozialpädagogin (B.A.)
Tel.: 0981 2141 9207